Prüfungsrecht für Studenten
Eine erfolgreiche Vertretung im Prüfungsverfahren setzt die Kenntnis der rechtlichen Vorgaben und der Prüfungspraxis voraus.
Durch meine Tätigkeit als
Repetitor bin ich mit den Anforderungen und Inhalten der Prüfungen im Staatsexamen und den juristischen Prüfungen insbesondere an der Universität Greifswald bestens vertraut.
Ich biete:
- eine unabhängige Einschätzung von juristischen Prüfungsleistungen
- Hilfe bei der Formulierung von Widerspruch und Anhörung
- Vertretung im Widerspruchsverfahren und vor dem Verwaltungsgericht
Die direkte Konfrontation ist selten der beste Weg. Deshalb berate ich in der Regel, zunächst ohne nach außen in Erscheinung zu treten.
In der Vergangenheit konnte ich so schon viele Verfahren erfolgreich abschließen.
- Die Einschätzung von Prüfungsleistungen ist oft der Einstieg in ein individuelles Lern-Coaching.
Transparente Kosten
Ihr Rechtsanwalt bietet Ihnen eine hochqualifizierte Dienstleistung im Rahmen des Anwaltsvertrags.
Er ist gesetzlich verpflichtet, eine Vergütung für seine Tätigkeit zu fordern.
Die Höhe ist im
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
Prüfungssachen rechne ich grundsätzlich nach der Gebührenordnung ohne weitere Kosten für Sie ab.
Nach dem Gegenstandswert
Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Gegenstandswert des Auftrags.
Der Gegenstandswert ist das in Geld bemessene Interesse an der Rechtssache. Die Anwaltsgebühren steigen mit der Höhe des Gegenstandswerts unterproportional.
Hierfür hat das Bundesverwaltungsgericht einen
Streitwertkatalog erlassen.
Für Prüfungen, deren Nichtbestehen zur Beendigung des Studiums führen kann, beträgt der Gegenstandswert 7.500 €.
Die Rechtsanwaltsgebühren bei diesem Gegenstandswert betragen für das Verwaltungsverfahren 729,23 € und für die Klage vor dem Verwaltungsgericht 1.380,40 €.
Für Abschlussprüfungen, die den Berufszugang eröffnen, etwa ein Staatsexamen, beträgt der Gegenstandswert 15.000 €.
In diesem Fall belaufen sich die Rechtsanwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren auf 1.029,35 € und für das Klageverfahren auf 1.957,55 €.
Gewinnen Sie den Rechtsstreit, hat Ihr Gegner, die Behörde, Ihnen grundsätzlich alle Kosten, auch die Anwaltsgebühren zu ersetzen.
Eine Rechtsschutzversicherung wird zwar die Kosten für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht tragen, nach meiner Erfahrung jedoch in der Regel nicht die Anwaltsgebühren für das Verwaltungsverfahren.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Sie haben Anspruch auf
Beratungshilfe, wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für die Beratung notwendigen Mittel nicht aufbringen können (§ 1 BerHG).
Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie für ein Gerichtsverfahren auch
Prozesskostenhilfe (§ 114 ZPO). Ihr Rechtsanwalt darf dann kein höheres Honorar einfordern.
Falls Sie berechtigt sind, wenden Sie sich bitte zunächst an das Amtsgericht Ihres Wohnorts. Dort erhalten Sie die entsprechenden Formulare und weitere Informationen.
Stundenhonorar für Beratung
Das Honorar für Rechtsberatungen und außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen können wir im Einzelfall nach Stunden berechnen. Diese Art der Abrechnung ist für Sie transaparent und für den Anwalt angemessen. Wir berechnen:
für Studenten pro Zeitstunde: 60,00 € zzgl. 19% USt
Kontakt:
Thomas Thiesen @ lege-artis . info